Nachhaltige Marktwirtschaft

Bürgerstrom

2022: Sechster IPCC-Sachstandsbericht (AR6) - Beitrag von der Arbeitsgruppe II: Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit  

Der Beitrag von Arbeitsgruppe II zum Sechsten IPCC-Sachstandsbericht (AR6-WGII) wurde am 28.02.2022 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Risiken des menschengemachten Klimawandels werden immer deutlicher aufgezeigt.
Möglichkeiten und Lösungen gibt es viele. Leider fehlt es oft zum einen am politischen Willen und zum anderen an der Wirksamkeit der Anpassungsoption, weil man auf weitere Studien von „anderen Experten“ wartet.
Im Summary des aktuellen IPCC-Berichts ist unter Pos. C2 folgender bemerkenswerter Satz zu lesen:
Zitat: „Es gibt machbare und wirksame Anpassungsoptionen, welche die Risiken für Mensch und Natur reduzieren können.“
Die ausführliche Definition finden sie im Text auf meinem Blog.

IPCC-Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung (SR1.5) 2018 - Klimawandel-Energiewandel

Der Sonderbericht des Weltklimarates über die 1.5°C globale Erwärmung wurde 2018 veröffentlicht.


Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris 2015

Zitat aus der Bundestagsdrucksache zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 05.09.2016: Die von Menschen verursachte Klimaänderung und ihre Folgen gefährden weltweit unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Es ist daher erforderlich, die Treibhausgasemissionen aus menschlichen Aktivitäten schnellstmöglich und nachhaltig zu verringern.
Mit der Annahme des Übereinkommens von Paris am 12. Dezember 2015 hat die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung beschlossen. Die Vertragsparteien werden immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen, um die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Es sollen sogar Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Übereinkommen formuliert überdies das ehrgeizige Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Treibhausgasneutralität zu erreichen. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht auch die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens. Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes in Form eines Bundesgesetzes. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.


IPCC-Klimabericht-2014 - Klimawandel-Energiewandel

IPCC - 5. Sachstandsbericht zur Klimaänderung

Der 5. Sachstandsbericht zur Klimaerwärmung des "Intergovernmental Panel on Climate Change" (IPCC) - Weltklimarat - wurde 2013/2014 veröffentlicht.

IPCC-Klimabericht-2007 - Klimawandel-Energiewandel

IPCC - 4. Sachstandsbericht zur Klimaänderung

von Dietmar Helmer - 02. Dezember 2007
Der 4. Sachstandsbericht zur Klimaerwärmung des "Intergovernmental Panel on Climate Change" (IPCC) - Weltklimarat - vom November 2007 wurde auf der COP13 im Dezember auf Bali vorgestellt. Im Völkerrecht sind Vertragsstaatenkonferenzen oder Vertragsparteienkonferenzen (Conference of the Parties, COP) das höchste Gremium einer internationalen Konvention bzw. eines Übereinkommens.
Der Einfluss des Menschen auf das Klima ist wissenschaftlicher Fakt. Dies verdeutlicht der 4. Sachstands-bericht der zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC). Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarates, der unter dem Dach der Vereinten Nationen arbeitet, sind eine entscheidende Grundlage für die notwendige Klimapolitik auf internationaler Ebene, der Europäischen Union und Deutschlands. Nur wenn die Erkenntnisse der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft in den politischen Prozess einfließen und die Empfehlungen weitgehend umgesetzt werden, kann eine Reduzierung des Klimawandels auf ein für die Gesellschaft beherrschbares Maß reduziert werden.